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MEDICUS
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ZAHNÄRZTE.
Wie aus den Analysen des Statistischen Bundesamtes hervor-
geht, wurden im Gesundheitswesen im Jahr 2016 insgesamt
243 Insolvenzverfahren eröffnet, davon wurden 28 mangels
Masse abgewiesen. 15 Verfahren entfielen auf Krankenhäu-
ser, 16 auf Hausärzte, 31 auf Facharzt- und 54 auf Zahnarzt-
praxen. Für die verbleibenden 127 Insolvenzen ließ sich keine
fachgruppenspezifische Zuordnung vornehmen. Auffällig ist,
dass mehr als ein Viertel der Insolvenzen auf Zahnmediziner
zurückgehen. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dies ei-
nem Anstieg von 3,8 Prozentpunkten.
Gründe für das Scheitern
Die zunehmenden Insolvenzen im zahnmedizinischen Bereich
sind unter anderem auf die verstärkte Wettbewerbssituati-
on zurückzuführen. So ließ sich ein deutlicher Rückgang der
Anzahl der Patienten pro Zahnarztpraxis verzeichnen. Gleich-
zeitig sind die Ansprüche der Leistungsempfänger gestiegen.
Neben der medizinischen Leistung an sich kommt der Service-
gedanke immer stärker zum Tragen. Fühlen sich die Patienten
diesbezüglich nicht gut behandelt, sind sie schnell zu einem
Arztwechsel bereit. Gerade unter Einbeziehung dieser exter-
nen Faktoren ist eine kontinuierliche Überprüfung der Wirt-
schaftlichkeit unverzichtbar. Zu diesem Zweck stehen verschie-
dene Instrumente zur Steuerung der Praxis zur Verfügung.
Betriebswirtschaftliche Auswertung analysieren
Häufig wird die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
nur kurz überflogen und dann zu den Akten gelegt. Empfeh-
lenswert ist es aber, dieses effiziente Steuerungs-Tool regel-
mäßig gemeinsam mit dem Steuerberater zu analysieren und
zu nutzen. Die BWA gibt die wirtschaftlichen Daten der Pra-
xis wieder. Neben Umsätzen sowie Kosten nach Kostenarten
wird das vorläufige Betriebsergebnis dokumentiert. Wichtig
Zahnarztpraxen: Insolvenzen nehmen zu
Bundesweit ist im Jahr 2016 die Anzahl der Insolvenzverfahren in der Gesamtwirtschaft im Vergleich zum Vorjahr
um 6,9% gesunken. Sie liegt damit auf dem niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung 1999. Entge-
gen diesem positiven Trend ließ sich in der Gesundheitsbranche ein Anstieg der Insolvenzen um 2,3% beobach-
ten. Besonders betroffen waren dabei die Zahnarztpraxen.
hierbei ist es, dass die BWA auf die Fachgruppe des Arztes
ausgerichtet und somit eine Vergleichbarkeit mit den Kolle-
gen gegeben ist. Umfassende BWA beinhalten auch einen
Mehrjahresvergleich. Über einen Vergleichszeitraum von drei
Jahren lassen sich auf diese Weise positive und negative Ent-
wicklungstrends dokumentieren. Fehlentwicklungen können
so rechtzeitig erkannt und entsprechende Korrekturmaßnah-
men veranlasst werden. Praxisinhaber können über die Mehr-
jahresbetrachtung hinaus sowohl auf bestimmte Kennzahlen
als auch auf ein Benchmarking in Form eines Fachgruppen-
vergleichs zurückgreifen. Über- oder unterschreiten die Wer-
te der Praxis bestimmte Sollwerte oder fallen sie innerhalb
des Fachgruppenvergleichs negativ auf, besteht dringender
Handlungsbedarf.
Liquidität im Auge behalten
Um die Zahlungsfähigkeit einer Praxis dauerhaft sicherzu-
stellen, sollte die BWA auch die aktuelle Liquiditätssituation
abbilden, denn der Gewinn ist nicht mit der Liquidität gleich-
zusetzen. Auch bei ertragsstarken Zahnarztpraxen sind fi-
nanzielle Engpässe möglich, die sich als existenzgefährdend
erweisen können. Die Lücke zwischen Gewinn und tatsäch-
lich verfügbarem Geld kann beispielsweise durch betriebli-
che Bewirtungsaufwendungen, Reisekosten oder auch Pri-
vatentnahmen vom betrieblichen Konto entstehen. Hierbei
sind gegebenenfalls auch absehbare Steuernachzahlungen
sowie die damit verbundene Erhöhung der Vorauszahlungen
zu berücksichtigen. Um einen Überblick über die Liquidität
zu behalten, ist eine strikte Trennung von Praxiskonten und
Privatkonten unabdingbar. Nur so bleibt die Kostenführung
transparent und steuerbar.
Arzt und Steuerberater sollten bei der Überwachung der
Wirtschaftlichkeit und Liquidität eng zusammenarbeiten
Auch bei der Erstellung der Buchführung und der BWA durch
einen Steuerberater sollten sich Ärzte grundsätzlich selbst
mit den Zahlen ihrer Praxis auseinandersetzen. Die BWA kann
regelmäßig mit dem Steuerberater analysiert werden. Auf
dieser Basis lassen sich Liquiditätsengpässe und wirtschaftli-
che Fehlentwicklungen durch ein rechtzeitiges Gegensteuern
vermeiden. Darüber hinaus können auch Schlüsse bezüglich
der strategischen Ausrichtung der Praxis gezogen werden,
was sich insbesondere auf lange Sicht bezahlt macht.