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MEDICUS

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ZAHNÄRZTE.

Wie aus den Analysen des Statistischen Bundesamtes hervor-

geht, wurden im Gesundheitswesen im Jahr 2016 insgesamt

243 Insolvenzverfahren eröffnet, davon wurden 28 mangels

Masse abgewiesen. 15 Verfahren entfielen auf Krankenhäu-

ser, 16 auf Hausärzte, 31 auf Facharzt- und 54 auf Zahnarzt-

praxen. Für die verbleibenden 127 Insolvenzen ließ sich keine

fachgruppenspezifische Zuordnung vornehmen. Auffällig ist,

dass mehr als ein Viertel der Insolvenzen auf Zahnmediziner

zurückgehen. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dies ei-

nem Anstieg von 3,8 Prozentpunkten.

Gründe für das Scheitern

Die zunehmenden Insolvenzen im zahnmedizinischen Bereich

sind unter anderem auf die verstärkte Wettbewerbssituati-

on zurückzuführen. So ließ sich ein deutlicher Rückgang der

Anzahl der Patienten pro Zahnarztpraxis verzeichnen. Gleich-

zeitig sind die Ansprüche der Leistungsempfänger gestiegen.

Neben der medizinischen Leistung an sich kommt der Service-

gedanke immer stärker zum Tragen. Fühlen sich die Patienten

diesbezüglich nicht gut behandelt, sind sie schnell zu einem

Arztwechsel bereit. Gerade unter Einbeziehung dieser exter-

nen Faktoren ist eine kontinuierliche Überprüfung der Wirt-

schaftlichkeit unverzichtbar. Zu diesem Zweck stehen verschie-

dene Instrumente zur Steuerung der Praxis zur Verfügung.

Betriebswirtschaftliche Auswertung analysieren

Häufig wird die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

nur kurz überflogen und dann zu den Akten gelegt. Empfeh-

lenswert ist es aber, dieses effiziente Steuerungs-Tool regel-

mäßig gemeinsam mit dem Steuerberater zu analysieren und

zu nutzen. Die BWA gibt die wirtschaftlichen Daten der Pra-

xis wieder. Neben Umsätzen sowie Kosten nach Kostenarten

wird das vorläufige Betriebsergebnis dokumentiert. Wichtig

Zahnarztpraxen: Insolvenzen nehmen zu

Bundesweit ist im Jahr 2016 die Anzahl der Insolvenzverfahren in der Gesamtwirtschaft im Vergleich zum Vorjahr

um 6,9% gesunken. Sie liegt damit auf dem niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung 1999. Entge-

gen diesem positiven Trend ließ sich in der Gesundheitsbranche ein Anstieg der Insolvenzen um 2,3% beobach-

ten. Besonders betroffen waren dabei die Zahnarztpraxen.

hierbei ist es, dass die BWA auf die Fachgruppe des Arztes

ausgerichtet und somit eine Vergleichbarkeit mit den Kolle-

gen gegeben ist. Umfassende BWA beinhalten auch einen

Mehrjahresvergleich. Über einen Vergleichszeitraum von drei

Jahren lassen sich auf diese Weise positive und negative Ent-

wicklungstrends dokumentieren. Fehlentwicklungen können

so rechtzeitig erkannt und entsprechende Korrekturmaßnah-

men veranlasst werden. Praxisinhaber können über die Mehr-

jahresbetrachtung hinaus sowohl auf bestimmte Kennzahlen

als auch auf ein Benchmarking in Form eines Fachgruppen-

vergleichs zurückgreifen. Über- oder unterschreiten die Wer-

te der Praxis bestimmte Sollwerte oder fallen sie innerhalb

des Fachgruppenvergleichs negativ auf, besteht dringender

Handlungsbedarf.

Liquidität im Auge behalten

Um die Zahlungsfähigkeit einer Praxis dauerhaft sicherzu-

stellen, sollte die BWA auch die aktuelle Liquiditätssituation

abbilden, denn der Gewinn ist nicht mit der Liquidität gleich-

zusetzen. Auch bei ertragsstarken Zahnarztpraxen sind fi-

nanzielle Engpässe möglich, die sich als existenzgefährdend

erweisen können. Die Lücke zwischen Gewinn und tatsäch-

lich verfügbarem Geld kann beispielsweise durch betriebli-

che Bewirtungsaufwendungen, Reisekosten oder auch Pri-

vatentnahmen vom betrieblichen Konto entstehen. Hierbei

sind gegebenenfalls auch absehbare Steuernachzahlungen

sowie die damit verbundene Erhöhung der Vorauszahlungen

zu berücksichtigen. Um einen Überblick über die Liquidität

zu behalten, ist eine strikte Trennung von Praxiskonten und

Privatkonten unabdingbar. Nur so bleibt die Kostenführung

transparent und steuerbar.

Arzt und Steuerberater sollten bei der Überwachung der

Wirtschaftlichkeit und Liquidität eng zusammenarbeiten

Auch bei der Erstellung der Buchführung und der BWA durch

einen Steuerberater sollten sich Ärzte grundsätzlich selbst

mit den Zahlen ihrer Praxis auseinandersetzen. Die BWA kann

regelmäßig mit dem Steuerberater analysiert werden. Auf

dieser Basis lassen sich Liquiditätsengpässe und wirtschaftli-

che Fehlentwicklungen durch ein rechtzeitiges Gegensteuern

vermeiden. Darüber hinaus können auch Schlüsse bezüglich

der strategischen Ausrichtung der Praxis gezogen werden,

was sich insbesondere auf lange Sicht bezahlt macht.