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VR
MEDICUS
PRAXIS-TIPP.
Die Nachfolgersuche gestaltet sich oft nicht einfach. Wird kein Übernehmer gefunden, muss die Praxis im schlimms-
ten Fall geschlossen werden. Die Folgen sind eine lokale Verschlechterung der Versorgung. Gerade in ländlichen
Gebieten ist in den kommenden Jahren ein altersbedingter Ärztemangel zu erwarten.
dungen förderfähig (vgl. Tabelle). Im Oktober 2016 erfolgte
die erste Ausschreibung im Rahmen derer jeder förderfähi-
gen Fachgruppe zunächst zehn Förderstellen zugeteilt wur-
den. Sofern die Anzahl der Anträge jene der Förderstellen in
einer Fachgruppe übersteigt, werden Anträge aus den Pla-
nungsbereichen bevorzugt, in denen der Anteil der für die
Bedarfsplanung relevanten (zugelassenen oder angestellten)
Ärzte ab 60 Jahren höher ist.
Bei der Förderung handelt es sich um einen aufwandsbezo-
genen Ausgleich für den weiterbildenden Arzt, der durch die
Ausbildung des jungen Kollegen entsteht. Der Zuschuss wird
in voller Höhe zum Bruttogehalt an den Arzt in Weiterbil-
dung weitergereicht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass Letz-
tere reguläre Angestellte sind, für die Sozialversicherungsab-
gaben fällig werden.
Eine Möglichkeit frühzeitig den Prozess der Abgabe positiv
zu beeinflussen, ist die Anstellung eines Weiterbildungsas-
sistenten, der im Idealfall zum künftigen Praxisübernehmer
wird. Neben der Erhöhung der Wahrscheinlichkeit auf eine
erfolgreiche Praxisabgabe ergeben sich auch neue Wege der
Kooperation. Dank der monatlichen Förderung durch die
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen,
stellt die Einstellung eines weiteren Arztes ein überschauba-
res finanzielles Risiko dar. Ziel des im Jahr 2016 aufgestockten
Förderprogramms ist es, die bedarfsgerechte und wohnort-
nahe Versorgung für die Patienten zu sichern.
Wer wird in welcher Höhe gefördert?
Im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vom
Juli 2015 wurde das „Förderprogramm Weiterbildung“ Allge-
meinmedizin erweitert und im § 75a SGB V verankert. Seit
1. Juli 2016 gilt eine neue Vereinbarung zur Weiterbildungs-
förderung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereini-
gung (KBV), dem Spitzenverband der Krankenkassen und
der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Bundesweit
stehen seitdem insgesamt 7.500 ambulante und stationäre
allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen zur Verfügung,
was einem Plus von 2.500 Stellen entspricht. Hinzu kommen
weitere 1.000 Förderstellen für andere grundversorgende
Fachrichtungen.
Die Festlegung der entsprechenden Facharztgruppen und
die Verteilung der Förderstellen unter Berücksichtigung der
Versorgungslage vor Ort obliegen den Kassenärztlichen Ver-
einigungen (KVen) und den Landesverbänden der Kranken-
kassen. Neben der hausärztlichen Weiterbildungsförderung
sind auch in Westfalen-Lippe verschiedene Facharztweiterbil-
Weiterbildungsassistent – Chancen für die Praxis nutzen!
Weiterbildungsförderung in Westfalen-Lippe
*Die Übersicht ist nicht abschließend. Weitere Informationen sowie Besonderheiten bei
Ansatz der Ziffern sind der GOÄ zu entnehmen. In der Regel wird ein Steigerungsfaktor von
2,3 gewählt. Quelle: Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen, Arzt & Wirtschaft 5/2014, Der
Hausarzt 10/2015
Fachgruppe
§ 12 BPL-RL
Förderfähige
Facharztweiterbildung
Augenärzte
FA Augenheilkunde
Frauenärzte
FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe
HNO-Ärzte
FA Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Hautärzte
FA Haut- und Geschlechtskrankheiten
Kinderärzte
FA Kinder- und Jugendmedizin
Nervenärzte
FA Neurologie
FA Psychiatrie und Psychotherapie
Psychotherapeuten
(ärztlich)
FA Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie