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VR

MEDICUS

PRAXIS-TIPP.

Die Nachfolgersuche gestaltet sich oft nicht einfach. Wird kein Übernehmer gefunden, muss die Praxis im schlimms-

ten Fall geschlossen werden. Die Folgen sind eine lokale Verschlechterung der Versorgung. Gerade in ländlichen

Gebieten ist in den kommenden Jahren ein altersbedingter Ärztemangel zu erwarten.

dungen förderfähig (vgl. Tabelle). Im Oktober 2016 erfolgte

die erste Ausschreibung im Rahmen derer jeder förderfähi-

gen Fachgruppe zunächst zehn Förderstellen zugeteilt wur-

den. Sofern die Anzahl der Anträge jene der Förderstellen in

einer Fachgruppe übersteigt, werden Anträge aus den Pla-

nungsbereichen bevorzugt, in denen der Anteil der für die

Bedarfsplanung relevanten (zugelassenen oder angestellten)

Ärzte ab 60 Jahren höher ist.

Bei der Förderung handelt es sich um einen aufwandsbezo-

genen Ausgleich für den weiterbildenden Arzt, der durch die

Ausbildung des jungen Kollegen entsteht. Der Zuschuss wird

in voller Höhe zum Bruttogehalt an den Arzt in Weiterbil-

dung weitergereicht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass Letz-

tere reguläre Angestellte sind, für die Sozialversicherungsab-

gaben fällig werden.

Eine Möglichkeit frühzeitig den Prozess der Abgabe positiv

zu beeinflussen, ist die Anstellung eines Weiterbildungsas-

sistenten, der im Idealfall zum künftigen Praxisübernehmer

wird. Neben der Erhöhung der Wahrscheinlichkeit auf eine

erfolgreiche Praxisabgabe ergeben sich auch neue Wege der

Kooperation. Dank der monatlichen Förderung durch die

Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen,

stellt die Einstellung eines weiteren Arztes ein überschauba-

res finanzielles Risiko dar. Ziel des im Jahr 2016 aufgestockten

Förderprogramms ist es, die bedarfsgerechte und wohnort-

nahe Versorgung für die Patienten zu sichern.

Wer wird in welcher Höhe gefördert?

Im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vom

Juli 2015 wurde das „Förderprogramm Weiterbildung“ Allge-

meinmedizin erweitert und im § 75a SGB V verankert. Seit

1. Juli 2016 gilt eine neue Vereinbarung zur Weiterbildungs-

förderung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereini-

gung (KBV), dem Spitzenverband der Krankenkassen und

der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Bundesweit

stehen seitdem insgesamt 7.500 ambulante und stationäre

allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen zur Verfügung,

was einem Plus von 2.500 Stellen entspricht. Hinzu kommen

weitere 1.000 Förderstellen für andere grundversorgende

Fachrichtungen.

Die Festlegung der entsprechenden Facharztgruppen und

die Verteilung der Förderstellen unter Berücksichtigung der

Versorgungslage vor Ort obliegen den Kassenärztlichen Ver-

einigungen (KVen) und den Landesverbänden der Kranken-

kassen. Neben der hausärztlichen Weiterbildungsförderung

sind auch in Westfalen-Lippe verschiedene Facharztweiterbil-

Weiterbildungsassistent – Chancen für die Praxis nutzen!

Weiterbildungsförderung in Westfalen-Lippe

*Die Übersicht ist nicht abschließend. Weitere Informationen sowie Besonderheiten bei

Ansatz der Ziffern sind der GOÄ zu entnehmen. In der Regel wird ein Steigerungsfaktor von

2,3 gewählt. Quelle: Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen, Arzt & Wirtschaft 5/2014, Der

Hausarzt 10/2015

Fachgruppe

§ 12 BPL-RL

Förderfähige

Facharztweiterbildung

Augenärzte

FA Augenheilkunde

Frauenärzte

FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe

HNO-Ärzte

FA Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

Hautärzte

FA Haut- und Geschlechtskrankheiten

Kinderärzte

FA Kinder- und Jugendmedizin

Nervenärzte

FA Neurologie

FA Psychiatrie und Psychotherapie

Psychotherapeuten

(ärztlich)

FA Psychosomatische Medizin

und Psychotherapie